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Kaskoschaden

Beim Kaskoschaden hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall (Vollkasko) oder Wild-, Unwetter- und Steinschlagschaden (Teilkasko) gemäß vereinbarter Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der Schäden.

Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen, die im Versicherungsschein und in der AKB, nachgelesen werden können.